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  • Die von Containerfrachtern ausgehende Gefahr soll gebannt werden

    Zum Schutz von Natur und Schifffahrt

    Bundesratsinitiative zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen

    In der Nacht zum 2. Januar verlor der rund 400 Meter lange Frachter MSC Zoe in der stürmischen Nordsee knapp 300 Container, welche die Insel und Küsten teilweise noch heute auf Trab halten. Zwar ist es dem unermüdlichen Einsatz der vielen Helfer zu verdanken, dass die Strände der betroffenen Ost- und Westfriesischen Inseln größtenteils vom angeschwemmten Strandgut befreit werden konnten, jedoch liegen immer noch Container auf dem Meeresgrund, die eine nachhaltige Gefahr für Schifffahrt und Natur mit sich bringen.

    Um die entsprechende von großen Containerschiffen ausgehende Gefahr zu begrenzen, hat die Niedersächsische Landesregierung am Dienstag (5. Februar) eine Bundesratsinitiative zum Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen auf den Weg gebracht. Die von Umweltminister Olaf Lies angeschobene Initiative sieht vor, den Transport von Gefahrgut auf Großcontainerschiffen zu verbessern und eventuelle Schadenereignisse schneller beherrschbar zu gestalten. Gefahrgut-Container sollen dadurch besser gesichert und mit Peilsendern ausgestattet werden. Zudem wird der Bund gebeten, sich auf internationaler Ebene für eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen im küstennahen Bereich einzusetzen.

    „Die Havarie der MSC ZOE Anfang Januar hat gezeigt, dass sich die Suche nach über Bord gegangenen Containern und die Identifikation von Gefahrgut äußerst schwierig gestaltete“, erklärt Umweltminister Olaf Lies. „Für eine zeitnahe und sichere Bergung sollten deshalb Gefahrgut-Container mit Sendern versehen werden, um sie im Meer leichter orten zu können. Zudem sollte international eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen geprüft werden, um küstennahe Havarien von Großcontainerschiffen zu vermeiden.“

    Havarien großer Containerschiffe können nach Angeben der Landesregierung wegen der mitgeführten Ladung aber auch aufgrund der an Bord vorhandenen Treibstoffvorräte große Umweltschäden hervorrufen. Nach der Anlaufbedingungsverordnung (AnlBV) sind bereits jetzt Tankschiffe und Gastankschiffe bestimmter Größenordnungen dazu verpflichtet, das küstenfernere Verkehrstrennungsgebiet „German Bight Western Approach“ vor der deutschen Küste mit größerer Wassertiefe zu befahren. Um küstennahe Havarien wie die der „MSC ZOE“ zu vermeiden, sollte eine Verschärfung von Schifffahrtsrouten-Regelungen international geprüft werden.

    Quelle: Pressestelle der Niedersächsischen Landesregierung

     

     



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